Wasserampel

Wasserampel

Für eine einfache Kundeninformation stellen wir tägliche Hinweise zur aktuellen Versorgungssituation online. Zusätzliche erhalten Sie Handlungshinweise zu den jeweiligen Ampelphasen mit welchen Sie aktiv zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauches beitragen können.


Seit dem 01. September 2026 steht die Wasserampel auf Stufe Grün.


Was bedeutet Wassernotstand?

Sollten die Trinkwasserverbrauchsmengen anhaltend höher liegen als die Eigenfördermenge, ist die örtliche Wasserversorgung gefährdet. In diesem Fall wird durch die Landrätin/den Verbandsvorsteher nach maximal fünf Tagen in der roten Ampel-Stufe der Wassernotstand ausgerufen und die Gefahrenabwehrverordnung tritt in Kraft.

Während des Trinkwassernotstandes sind alle nicht notwendigen Trinkwasserverbräuche verboten. Erlaubt ist nur die Verwendung zur Körperpflege, Toilettenspülung, zum Trinken und Kochen.

Was ist die Wasserampel ?

Die wertvolle Ressource Grundwasser ist ein begrenztes Gut. Besonders in den heißen Sommermonaten steigt der Bedarf aufgrund langanhaltender Trockenperioden stark an – und das bei gleichzeitig sinkenden Grundwasserpegeln.

Der Rhein-Pfalz-Kreis ist tendenziell ein niederschlagsarmes Gebiet. Das führt dazu, dass die Grundwasserneubildung eingeschränkt sein kann. Deshalb ist gerade hier ein besonders sorgsamer Umgang mit Trinkwasser wichtig.

Zur frühzeitigen, transparenten Information unserer Kundinnen und Kunden sowie der von uns versorgten Kommunen haben wir als optisches Signal die Wasserampel eingeführt. Sie informiert über die aktuelle Grundwasser- und damit Trinkwasserverfügbarkeit. Die Ampelfarbe zeigt Ihnen an, wie viel Trinkwasser im Vorausblick auf den nächsten Monat bereitgestellt werden kann.

Je nach Signal der Ampel bitten wir Sie, Ihr Verbrauchsverhalten anzupassen und die entsprechenden Hinweise dringend einzuhalten.

Für eine nachhaltige Trinkwasserversorgung.

Was bedeuten die Ampelfarben?

  • Grün: Der aktuelle Trinkwasserverbrauch im Versorgungsgebiet liegt unterhalb des durchschnittlichen Verbrauchs und kann durch die eigenen Gewinnungsanlagen und den Fremdwasserbezug sichergestellt werden. Es bestehen keine Einschränkungen. Trotz der Tatsache, dass sich der Trinkwasserverbrauch sich im Bereich des saisonalen Durchschnitts bewegt, sollte zur Aufrechterhaltung der grünen Ampelphase ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Trinkwasser unerlässlich sein.


  • Gelb: Der Trinkwasserverbrauch liegt deutlich über dem Durchschnittsverbrauch. Die eigenen Gewinnungsanlagen werden mit hoher Förderleistung betrieben. Der Fremdwasserbezug ist hoch, die maximal verfügbare Menge an Fremdwasser wird benötigt


  • Rot: Der Trinkwasserverbrauch erreicht seit mehreren Tagen Tagesspitzenwerte und kann nur noch durch den maximalen Bezug von Fremdwasser gedeckt werden. Zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und der Bereithaltung von Löschwasserreserven sowie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstands ist eine unverzügliche und deutliche Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs zwingend notwendig!

Was kann ich tun, um Wasser zu sparen?

Bei Grün:

  • Achten Sie grundsätzlich immer auf eine sorgsame Verwendung von Trinkwasser.
  • Ersetzen Sie Trinkwasser möglichst durch (gesammeltes) Oberflächenwasser oder Brauchwasser, wo immer Ihnen dies hygienisch und umweltschutzrechtlich erlaubt und möglich ist.
  • Stimmen Sie sich insbesondere vor der Entnahme größerer Wassermengen aus dem Trinkwassernetz oder der Programmierung von Bewässerungsanlagen mit Ihrem Wasserwerk ab.
  • Nutzen Sie Niederschlagswasser und optimieren Sie Ihre Regenwasserspeicherung zum Sparen von Trinkwasser!


Bei Gelb:

  • Gehen Sie absolut sparsam mit dem Trinkwasser um! Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es erforderlich ist.
  • Schränken Sie die Gartenbewässerung deutlich, d. h. auf das Notwendigste, also auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche ein. Nur mit der Gießkanne gießen.
  • Verzichten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen!
  • Verbrauchen Sie kein Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen! 
  • Nutzen Sie kein Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen und Gehwegen!
  • Unterlassen Sie die Befüllung von Pools, Zisternen usw.!
  • Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z. B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt mit dem Wasserversorger abzustimmen.
  • Die Entnahme soll nicht in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr erfolgen


Die häusliche Entnahme (Lebensmittelzubereitung, Körperpflege und WC-Nutzung) ist nicht davon betroffen.

Bei Rot:

  • Die Verwendung von Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder Höfen ist sofort einzustellen.
  • Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern ist zu unterlassen. 
  • Die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist zu unterlassen.
  • Neuanpflanzungen sind nur moderat zu bewässern.
  • Die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre ist zu unterlassen.
  • Die häusliche Trinkwasserentnahme in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr ist zu reduzieren.