Gebühren

Gebühren

Die Sätze nach der Entgeltsatzung in der Fassung vom 28.11.2017 für die laufenden Entgelte und einmaligen Beiträge für die Wasserversorgungseinrichtungen (KAG) werden für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

I. Laufende Entgelte

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11 der Entgeltsatzung) werden 32 v.H. als Grundgebühr und 68 v.H. als Benutzungsgebühr erhoben.

1. Benutzungsgebühren

a) Verbrauchsgebühr

Normaltarif

1,605 €/cbm  inkl. MwSt.

1,50 € netto

Eigenverbrauch der beteiligten Gemeinden

1,444 €/cbm inkl. MwSt.

1,35 € netto

b) Bauwassergebühr nach umbautem Raum

je angefangene 100 m³ umbauter Raum 

13,375 € inkl. MwSt.

12,50 € netto

2. Grundgebühren

a) Wasserzähler

Q3=4 – Q3=16 (Qn 2,5 - Qn10)

10,165 €/Monat inkl. MwSt.

9,50 € netto

b) Großwasserzähler (Woltmannzähler)

Q3=25 – Q3=100 (Qn 15 – Qn 60) 

21,40 €/Monat inkl. MwSt.

20,00 € netto

c) Verbundwasserzähler

Q3 =25  (Qn 15)

48,15 €/Monat inkl. MwSt.

45,00 € netto

Q3 =63  (Qn 40)

58,85 €/Monat inkl. MwSt.

55,00 € netto

Q3=100 (Qn 60)

69,55 €/Monat inkl. MwSt.

65,00 € netto

d) Bauwasserzähler


10,165 €/Monat inkl. MwSt.

9,50€ netto

3. Standrohre

Kaution

500,00 € je Standrohr


Bearbeitungspauschale

26,75 € je Ausleihvorgang inkl. MwSt.

25,00 € netto

Grundgebühr 

16,05 €/Monat inkl. MwSt.

15,00 € netto

Wassergebühr 

1,605 € je cbm inkl. MwSt.

1,50 € netto

4. Sonstige Gebühren

a) Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang 

119,00 € inkl. MwSt.

100,00 € netto

b) Weiterbewilligung der Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

25,00 € inkl. MwSt.

21,01 € netto

c) Durchführung einer Wassersperre bzw. Aufhebung einer Wassersperre  

60,00 € inkl. MwSt.

50,43 € netto

II. Einmalige Beiträge

Der Beitragssatz zur Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Wasserversorgung beträgt:

einschl. Grundstücksanschluss im öffentlichen Verkehrsraum

6,324 € inkl. MwSt./m²

5,91 € netto

ohne Grundstücksanschluss im öffentlichen Verkehrsraum

3,563 € inkl. MwSt./m² 

3,33 € netto

der mit Zuschlägen für Vollgeschosse vervielfältigten Grundstücksfläche.